Verfahrensdokumentation nach GOBD
27.09.2017 - Auf Grundlage der seit 1. Januar 2015 durch die Finanzverwaltung erstellten Vorgaben zur Verfahrensdokumentation zu den GoBD hat jedes Unternehmen eine solche Dokumentation zu erarbeiten.
Die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen macht es erforderlich die einzelnen Schritte zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff zu durchleuchten und zu organisieren.
Hierzu muss jedes Unternehmen eine geschlossene Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau und Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind. Die Vorlage einer solchen schriftlichen Darstellung wird künftig Grundlage und Beginn jeder Betriebsprüfung werden. Fehlt eine solche Dokumentation und gibt es Fehler in der Buchhaltung, kann es künftig zu unangenehmen Hinzuschätzungen im Rahmen einer Prüfung kommen.
Wir bereiten mit Ihnen gerne Ihre Verfahrensdokumentation vor und begleiten Sie bei allen Arbeitsprozessen.